Liebe Schulgemeinschaft,
die Schülervertretung hat einen Antrag zum Tragen von modischen Kopfbedeckungen im Unterricht in die Schulkonferenz eingebracht. Die Schulkonferenz hat dem Antrag zugestimmt. Die neue Regelung gilt ab heute.
- Die modische Kopfbedeckung muss so getragen werden, dass Augen und Ohren zu sehen sind, um zu verhindern, dass Schüler:innen Kopfhörer im Unterricht benutzen.
- Basecaps müssen hochgezogen oder verkehrtherum getragen werden, damit Augen und Ohren zu sehen sind.
- Mützen sind erlaubt. Auch hier müssen Augen und Ohren sichtbar sein.
- Kapuzen von Jacken und Hoodies sind nicht gestattet.
- Bei Lernerfolgskontrollen (z.B. Klassenarbeiten, Tests) sind modische Kopfbedeckungen verboten.
- In Fachräumen (z.B. Chemie, W-A-T) und in bestimmten Unterrichtssituationen (z.B. Experimente) sind modische Kopfbedeckungen untersagt. Hier gilt die Entscheidung der Lehrkraft.
Mit freundlichen Grüßen